5. Lichthupe als Nötigung
Die Lichthupe wird oft von Dränglern auf der Autobahn benutzt, um uns zu zeigen, dass wir Platz machen sollen. Das fühlt sich schnell wie Nötigung an und viele sind davon überzeugt, dass es sogar verboten ist.
Tatsächlich muss hier individuell unterschieden werden. Die Lichthupe darf außer Orts zum Beispiel durchaus eingesetzt werden, um dem Vordermann zu zeigen, dass überholt werden möchte. Doch dabei muss noch immer ausreichend Abstand gehalten werden. Wird die Lichthupe dauerhaft benutzt und noch dazu dicht aufgefahren, dann handelt es sich durchaus um Nötigung und das ist durchaus strafbar. Beim nächsten Mal also nicht gleich sauer werden und darauf achten, was der Hintermann eigentlich will.