3. Auffahrunfälle: Immer schuldlos, wenn man vorne ist?
In den meisten Fällen ist die Regel zutreffend, jedoch gibt es Ausnahmesituationen, in denen sie nicht gilt. Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Daher wird in der Fahrschule gelehrt, immer auf den vorausfahrenden Verkehr zu achten, um sicherzustellen, dass kein Auto zu Schaden kommt. Lassen Sie uns jedoch den Fall betrachten, in dem die Regel nicht greift und das vordere Fahrzeug tatsächlich die Schuld trägt und somit haftbar gemacht werden kann.
Wenn das vordere Fahrzeug aus völlig unbegründeten oder vergleichsweise geringfügigen Gründen – wie beispielsweise dem plötzlichen Bremsen wegen eines kleinen Tieres wie einem Hasen – abrupt abbremst und das hintere Fahrzeug keine angemessene Chance hat, rechtzeitig zu reagieren, kann der Fahrer oder die Fahrerin des vorderen Fahrzeugs für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. Die Herausforderung für die Person im hinteren Fahrzeug besteht jedoch darin, nachweisen zu müssen, dass der Bremsvorgang unverhältnismäßig war.