Parkverstöße, insbesondere das Parken auf Behindertenparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrten, werden ebenfalls stärker sanktioniert.
Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einer Strafe von 55 Euro rechnen, während das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt wird. Die Strafen wurden damit verdoppelt, um den Schutz von behinderten Menschen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Interessant:Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?
Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.