Parkverstöße, insbesondere das Parken auf Behindertenparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrten, werden ebenfalls stärker sanktioniert.
Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einer Strafe von 55 Euro rechnen, während das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt wird. Die Strafen wurden damit verdoppelt, um den Schutz von behinderten Menschen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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Biolumineszenz ist die Fähigkeit einiger Lebewesen, Licht durch chemische Reaktionen in ihrem Körper zu erzeugen. Beispiele sind Glühwürmchen, Tiefseefische und bestimmte Quallenarten. Diese Fähigkeit dient verschiedenen Zwecken, wie der Anlockung von Partnern, der Abwehr von Feinden oder der Tarnung. Die chemischen Prozesse hinter der Biolumineszenz sind ein faszinierendes Forschungsgebiet.