„Darf man das überhaupt?“ Überraschende Irrtümer im Straßenverkehr, die fast alle falsch machen

6. Zwischen Freiheit und Verantwortung

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Privatgelände, Tankpannen, kleine Schäden – vieles klingt harmlos, ist rechtlich aber heikel. Wer ohne Führerschein auf einem vermeintlich „privaten“ Parkplatz fährt, begeht unter Umständen eine Straftat – denn Supermarktparkplätze zählen zum öffentlichen Verkehrsraum. Nur klar abgegrenzte, nicht öffentlich zugängliche Grundstücke – etwa ein umzäunter Hof – gelten als Ausnahme, und auch dort braucht es die Zustimmung des Besitzers.

Bleibt man wegen Spritmangel auf der Autobahn liegen, droht ein Bußgeld und ein Punkt. Der Gesetzgeber wertet das als vermeidbare Gefährdung. Wer es noch auf einen Parkplatz schafft, bleibt meist straffrei. Und auch bei Unfallschäden gilt: Ein fehlender Außenspiegel macht das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher. Im Zweifel lieber stehenbleiben oder Hilfe rufen – statt ein zusätzliches Risiko einzugehen.

Interessant: Wussten Sie, dass die Erde früher zwei Monde hatte?

Es gibt eine Theorie, dass die Erde vor Milliarden von Jahren zwei Monde hatte. Der kleinere Mond soll schließlich mit dem größeren kollidiert sein und dabei eine Seite des heutigen Mondes dicker gemacht haben. Diese Theorie versucht, einige der Unterschiede in der Zusammensetzung und Struktur der Mondoberfläche zu erklären.