Wer ein Fahrzeug fährt, obwohl er oder sie nie einen Führerschein erworben hat, begeht eine Straftat. Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 kann dieser Verstoß mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten bestraft werden.
Die Höhe der Geldstrafe variiert und liegt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Wer jedoch trotz einer entzogenen Fahrerlaubnis, etwa aufgrund eines Fahrverbots wegen Alkohol, fährt, muss mit einer geringeren Strafe rechnen. Hier drohen eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Interessant:Haben Sie jemals von der ältesten Pflanze der Welt gehört?
Die älteste bekannte lebende Pflanze ist der Jomon-Sugi, ein japanischer Zedernbaum auf der Insel Yakushima, der schätzungsweise über 7.000 Jahre alt ist. Diese uralte Pflanze hat viele historische und klimatische Veränderungen überlebt und ist ein lebendiges Zeugnis der Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit der Natur. Der Jomon-Sugi ist ein wichtiges kulturelles Symbol in Japan und zieht jährlich viele Besucher an, die seine majestätische Präsenz bewundern.