Die Entscheidung in Brüssel – was wirklich beschlossen wurde

Nach monatelangen Trilog-Verhandlungen hat das Europäische Parlament die 4. EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Kernpunkt: Klasse-B-Inhaber dürfen künftig Wohnmobile bis zu 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht steuern, sofern das Fahrzeug als Reisemobil zugelassen ist. Der bisherige Grenzstein von 3,5 t – ein Relikt von 1999 – fällt damit.
Die Abstimmung fiel deutlich aus, doch hinter den Kulissen tobte ein intensiver Lobby-Krimi zwischen Caravan-Verbänden, Umweltorganisationen und Versicherern. Welche Stakeholder sich letzten Endes durchsetzten und warum – das zeigen die nächsten Fakten.