3. Korrektur des Sehvermögens und Augenschutz im Fokus
Der Eintrag „01.“ auf deinem Führerschein kennzeichnet eine Beeinträchtigung des Sehvermögens. Dahinter befindet sich eine zweite Nummer, die spezifiziert, welche Maßnahme du ergriffen hast, um diese Beeinträchtigung auszugleichen. Das Führen eines Fahrzeugs ist dir in diesem Fall nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Hier sind die Nummern im Überblick:
- 01.01: Brille
- 01.02: Kontaktlinse/n
- 01.03: Schutzbrille
- 01.05: Augenschutz
- 01.06: Brille oder Kontaktlinse/n
- 01.07: Spezifische optische Hilfe
Missachtest du dieses Detail und wirst trotz der im Führerschein vermerkten Einschränkung ohne deine Sehhilfe am Steuer erwischt, droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Im Fall eines Unfalls kann sogar § 229 des Strafgesetzbuches greifen, der in solchen Situationen fahrlässige Körperverletzung annimmt.