Führerschein: Die Nummern können bei Nichtbeachtung zum Bußgeld führen
8. Auflagen bis zum 18. Lebensjahr: Begleitetes Fahren im Fokus
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Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die ihre Fahrerlaubnis vor ihrem 18. Geburtstag erwerben, finden auf ihrem Führerschein den Code „184“. Dies bedeutet, dass sie beim Autofahren von einer namentlich benannten Person begleitet werden müssen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die Promillegrenze nicht überschreitet und nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht.
Andernfalls würde die begleitende Person faktisch ohne Führerschein agieren, was nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Sobald diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber jedoch nachweislich das 18. Lebensjahr erreichen, entfällt diese Auflage selbstverständlich.
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