Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist für viele Mieter ein Schreckgespenst. Doch wann ist sie tatsächlich rechtens? Vermieter dürfen nur dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Mitglieder des Haushalts benötigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und klar begründen, warum der Eigenbedarf besteht. Ein bloßer Wunsch reicht nicht aus; konkrete Umstände müssen dargelegt werden. Zudem muss die Kündigungsfrist beachtet werden, die je nach Mietdauer zwischen drei und neun Monaten liegt. Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie Härtegründe wie hohes Alter oder schwere Krankheit geltend machen können.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum Zebras Streifen haben?
Zebras sind für ihre charakteristischen schwarz-weißen Streifen bekannt, die als Tarnung dienen und Raubtiere verwirren können. Eine Theorie besagt, dass die Streifen helfen, Insekten abzuwehren, indem sie das Licht reflektieren und die Insekten irritieren. Darüber hinaus sind keine zwei Zebras gleich gemustert, was es ihnen ermöglicht, sich gegenseitig in großen Herden zu identifizieren.