Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

5. Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen

Bild: Ultraskrip / Shutterstock.com

Auch an Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr beachtet werden muss. Laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Sägen oder Gartenarbeit, wie etwa Rasenmähen, sind an diesen Tagen untersagt.

Doch wie sieht es aus, wenn man Sonntags die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Staubsaugen und ähnliche Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Staubsauger nicht zu laut ist. Auch Feste oder Feierlichkeiten, die die Nachbarn stören, sind verboten. An Sonntagen und Feiertagen ist immer die Zimmerlautstärke einzuhalten, um die Ruhe der Nachbarschaft zu wahren.

Interessant: Wussten Sie, dass es auf der Erde mehr Bäume als Sterne in der Milchstraße gibt?

Schätzungen zufolge gibt es auf der Erde etwa 3 Billionen Bäume, während die Anzahl der Sterne in der Milchstraße auf etwa 100 bis 400 Milliarden geschätzt wird. Diese erstaunliche Tatsache verdeutlicht die enorme Pflanzenvielfalt und die Bedeutung der Bäume für das globale Ökosystem, da sie Kohlendioxid absorbieren, Sauerstoff produzieren und Lebensräume für zahlreiche Arten bieten.