Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

6. Darf ich in meiner Wohnung Musikinstrumente spielen?

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Viele Menschen spielen in ihrer Freizeit ein Instrument, sei es Klavier, Geige oder Schlagzeug. Besonders Schlagzeug kann jedoch recht laut werden. Grundsätzlich darf das Musizieren in der Wohnung weder durch eine Hausordnung des Vermieters noch durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden.

Auch die Zimmerlautstärke ist beim Musizieren schwer einzuhalten. Trotzdem sollten die Ruhezeiten eingehalten werden, um die Nachbarn nicht zu stören. Gerichte erlauben in Streitfällen meist nur eine Übezeit von etwa ein bis drei Stunden pro Tag, je nach Instrument. Diese Regelung soll einen Ausgleich zwischen dem Musizieren und der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft schaffen.

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