Händler und Kfz-Betriebe, die ein rotes Kennzeichen nutzen, dürfen es ausschließlich für bestimmte Fahrten einsetzen. Dazu gehören Probefahrten, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs dienen. Ebenso erlaubt sind Überführungsfahrten, um ein Fahrzeug von einem Standort zum anderen zu bringen, beispielsweise vom Händler zum Kunden oder zur Werkstatt.
Ein weiterer zulässiger Zweck sind Prüfungsfahrten, die notwendig sind, um das Fahrzeug technisch zu testen oder einer behördlichen Abnahme zu unterziehen. Private Fahrten sind mit dem roten Kennzeichen nicht gestattet, da es ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen ist. Durch diese Regelung bleibt das rote Kennzeichen eine flexible und wirtschaftliche Lösung für Händler und Werkstätten.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum der Himmel blau ist?
Der Himmel erscheint blau, weil Luftmoleküle das Sonnenlicht streuen. Blaulicht hat eine kürzere Wellenlänge als rotes Licht und wird daher stärker gestreut, was den Himmel für uns blau erscheinen lässt. Dieses Phänomen wird als Rayleigh-Streuung bezeichnet und erklärt auch, warum der Himmel bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang rötlich ist.