5. Wenn Männer Frauenparkplätze nutzen
Die Situation ist vielen bekannt: Man ist spät dran und sucht verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich sieht man einen verfügbaren Frauenparkplatz in unmittelbarer Nähe des Ausgangs. Aber wie sieht die rechtliche Lage hier eigentlich aus? Tatsächlich sind Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verankert, weshalb das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht untersagt ist.
Die Polizei kontrolliert dies entsprechend nicht. Dennoch ist Vorsicht geboten: Männer, die dennoch auf diesen Parkplätzen parken, können gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen und möglicherweise mit einem Hausverbot belegt werden.