4. Es herrscht ruhender Verkehr
Im Parkhaus unterscheidet sich der Verkehr vom normalen Straßenverkehr, da hier ein ruhender Verkehr herrscht. Das bedeutet, dass die meisten Autos die meiste Zeit nicht in Bewegung sind und wenn sie sich bewegen, geschieht dies in der Regel langsam. Diese Verkehrsregel basiert auf dem Prinzip der Rücksichtnahme, das vom Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt wurde.
Auf Parkplätzen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer immer damit rechnen, dass andere Fahrzeuge gleichzeitig ausparken oder rückwärtsfahren möchten. Aus diesem Grund ist es im ruhenden Verkehr nur gestattet, sich mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen, was nicht mehr als 10 km/h entspricht, und man sollte ständig bereit sein, zu bremsen.