Verkehrsregeln: Wann das Rechtsüberholen erlaubt ist
2. Bei Stau oder stockendem Verkehr
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Gemäß § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es in Deutschland unter bestimmten Umständen gestattet, rechts zu überholen, vornehmlich wenn es zu Staus oder stockendem Verkehr mit sich schlängelnden Fahrzeugkolonnen kommt. In solchen Situationen ist das Überholen auf dem rechten Ausfädelungsstreifen erlaubt, jedoch nur mit mäßiger Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht.
Dispeziellesondere dann, wenn die linke Fahrspur nicht befahrbar ist oder sich dort eine Kolonne nur langsam vorwärts bewegt. Das rechts Überholen in diesen speziellen Fällen ist gestattet, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.
Eine weitere gut bekannte Ausnahme sollte eigentlich sein:
Interessant:Wussten Sie, dass manche Fische auf Bäumen klettern können?
Der Schlammspringer ist ein bemerkenswerter Fisch, der sowohl im Wasser als auch an Land leben kann. Diese Fische sind in der Lage, mit ihren Brustflossen auf Bäume zu klettern und auf dem Boden zu "springen". Ihre Fähigkeit, sowohl Wasser- als auch Landlebensräume zu nutzen, macht sie zu einem einzigartigen Beispiel für die Anpassungsfähigkeit von Lebewesen.