Verkehrsregeln: Wann das Rechtsüberholen erlaubt ist

2. Bei Stau oder stockendem Verkehr

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Gemäß § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es in Deutschland unter bestimmten Umständen gestattet, rechts zu überholen, vornehmlich wenn es zu Staus oder stockendem Verkehr mit sich schlängelnden Fahrzeugkolonnen kommt. In solchen Situationen ist das Überholen auf dem rechten Ausfädelungsstreifen erlaubt, jedoch nur mit mäßiger Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht.

Dispeziellesondere dann, wenn die linke Fahrspur nicht befahrbar ist oder sich dort eine Kolonne nur langsam vorwärts bewegt. Das rechts Überholen in diesen speziellen Fällen ist gestattet, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.

Eine weitere gut bekannte Ausnahme sollte eigentlich sein:

Interessant: Haben Sie jemals von der Tiefseeleuchtfauna gehört?

In der Tiefsee gibt es eine Vielzahl von Lebewesen, die Biolumineszenz nutzen, um Licht zu erzeugen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, Beute anzulocken, Raubtiere abzuschrecken oder Partner zu finden. Beispiele für solche Lebewesen sind der Anglerfisch und verschiedene Quallenarten. Biolumineszenz ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Anpassungsfähigkeit des Lebens an extreme Umgebungen.