3. Wenn du dich in einer Ortschaft befindest
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist es gestattet, rechts zu überholen, sofern mindestens zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung führen. Dies gilt auch für das Passieren von Straßenbahnen, es sei denn, die Schienen verlaufen entweder ganz rechts oder in Einbahnstraßen, in denen auch links überholt werden darf. Zusätzlich ist das Rechtsüberholen erlaubt, wenn der Verkehr durch Ampeln geregelt wird, selbst wenn keine Richtungsmarkierungen auf der Straße vorhanden sind. Hier gelten folgende Regelungen:
Erstens Straßenbahnen dürfen grundsätzlich rechts überholt werden. Ausnahmen sind Situationen, in denen die Schienen zu weit rechts verlaufen oder in Einbahnstraßen, in denen auch links überholt werden darf. Zweitens Wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen Linksabbiegevorgang signalisiert, ist ein Rechtsüberholen erlaubt. Drittens Auch vor Ampeln, wenn keine spezielle Spurführung durch Richtungsmarkierungen angezeigt wird, darf rechts überholt werden.
Und eine letzte Ausnahme bilden mehrspurige Durchgangsstraßen in der Innenstadt, auf denen Fahrzeugführer die Spur ihrer Wahl wählen können, sofern dies sicher möglich ist. Es ist wichtig, auch folgende Verkehrsteilnehmer zu beachten: