Weihnachtliche Autodeko: Saftige Strafen für festliche Lichter

1. Was sagt die Straßenverkehrsordnung zur Fahrzeugbeleuchtung?

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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt eindeutig, welche Beleuchtungen an Fahrzeugen zulässig sind. Zusatzlichter, die nicht serienmäßig installiert sind oder keine ECE-Zulassung besitzen, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden. Dazu zählen auch weihnachtliche Dekorationen wie blinkende Lichterketten, farbige LED-Strips oder leuchtende Ornamente.

Diese können andere Verkehrsteilnehmer blenden, ablenken oder sogar die Funktion von Blinker oder Bremslicht überlagern, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Fahrzeugbeleuchtung muss eindeutig, klar erkennbar und auf sicherheitsrelevante Signale beschränkt bleiben. Wer zusätzliche Beleuchtung ohne Zulassung am Fahrzeug verwendet, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglicherweise weiteren Konsequenzen rechnen. Auch die Versicherungsleistungen können im Schadensfall eingeschränkt sein, wenn eine unerlaubte Beleuchtung zum Unfall beiträgt.

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