Auch bei Anhängern und Motorrädern gelten die gleichen strengen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Zusätzliche Lichtquellen, die nicht vom Fahrzeughersteller zugelassen sind, dürfen nicht angebracht werden. Blinkende Lichterketten oder farbige LEDs an Anhängern können andere Verkehrsteilnehmer ebenso ablenken wie bei Autos.
Motorräder, die mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln oder dekorativen Lichtern ausgestattet sind, riskieren ebenfalls Bußgelder und Punkte in Flensburg. Für beide Fahrzeugarten gilt: Die Beleuchtung muss klar erkennbar und zugelassen sein, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Eine unerlaubte weihnachtliche Beleuchtung an Anhängern oder Motorrädern kann daher nicht nur teuer werden, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
Interessant:Haben Sie jemals von der Tiefseeleuchtfauna gehört?
In der Tiefsee gibt es eine Vielzahl von Lebewesen, die Biolumineszenz nutzen, um Licht zu erzeugen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, Beute anzulocken, Raubtiere abzuschrecken oder Partner zu finden. Beispiele für solche Lebewesen sind der Anglerfisch und verschiedene Quallenarten. Biolumineszenz ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Anpassungsfähigkeit des Lebens an extreme Umgebungen.