1. Mythos im Straßenverkehr: Defekter Parkscheinautomat bedeutet kostenloses Parken
Beginnen wir mit einem häufig auftretenden Irrtum in Bezug auf öffentliche Parkplätze, der zu den gängigen Straßenverkehrsmythen gehört. Viele glauben, dass sie kostenlos auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus parken können, wenn der Parkscheinautomat defekt ist. Das ist jedoch falsch. Ähnlich wie bei einem nicht abgestempelten Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr, ist auch das Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ohne Parkschein rechtswidrig und kann mit Strafen geahndet werden.
In einem solchen Fall sollten Autofahrer*innen eine Parkscheibe verwenden und diese gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platzieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die angegebene oder gebuchte Parkdauer nicht überschritten werden darf, egal ob mit Parkschein oder Parkscheibe.