11 Verkehrsmythen, die sich als falsch herausstellen

1. Mythos im Straßenverkehr: Defekter Parkscheinautomat bedeutet kostenloses Parken

Bild: Imago / Michael Kristen

Beginnen wir mit einem häufig auftretenden Irrtum in Bezug auf öffentliche Parkplätze, der zu den gängigen Straßenverkehrsmythen gehört. Viele glauben, dass sie kostenlos auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus parken können, wenn der Parkscheinautomat defekt ist. Das ist jedoch falsch. Ähnlich wie bei einem nicht abgestempelten Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr, ist auch das Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ohne Parkschein rechtswidrig und kann mit Strafen geahndet werden.

In einem solchen Fall sollten Autofahrer*innen eine Parkscheibe verwenden und diese gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platzieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die angegebene oder gebuchte Parkdauer nicht überschritten werden darf, egal ob mit Parkschein oder Parkscheibe.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?

Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.