1. Beachtung der StVO im Parkhaus erforderlich
Obwohl diese Verkehrsregel allgemein bekannt sein sollte, gibt es immer noch Fahrerinnen und Fahrer, die im Parkhaus ihre eigenen Regeln aufstellen. Dies führt nicht zuletzt zu unnötigen Unfällen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in solchen Fällen sogar der eigentlich vorfahrtberechtigten Person eine Teilschuld zugesprochen werden kann.
Zum Beispiel, wenn sie auf ihrem Vorfahrtsrecht beharrt und so den Unfall provoziert. Daher sollte man niemals davon ausgehen, dass man aus dem Schneider ist, nur weil man sich an die Straßenverkehrsordnung hält. Das kann ziemlich verwirrend sein, oder?