Sicherheitsvorschriften im Parkhaus: Was Sie beachten sollten

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Parkhausregeln sind von großer Bedeutung, jedoch kennen die meisten von uns nicht die genauen Vorschriften. Ob wir zur Shopping-Mall, zum örtlichen Fitnessstudio oder zum Supermarkt fahren, wir schätzen die Bequemlichkeit von gut erreichbaren Parkplätzen, da Parkhäuser oft stressfreier sind als die lästige Parkplatzsuche auf der Straße.

Doch welche Regeln sollten wir eigentlich beachten? In diesem Artikel werden fünf Verkehrsregeln vorgestellt, die vielleicht nicht jeder auf dem Schirm hatte, aber dennoch relevant sind.

1. Beachtung der StVO im Parkhaus erforderlich

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Obwohl diese Verkehrsregel allgemein bekannt sein sollte, gibt es immer noch Fahrerinnen und Fahrer, die im Parkhaus ihre eigenen Regeln aufstellen. Dies führt nicht zuletzt zu unnötigen Unfällen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in solchen Fällen sogar der eigentlich vorfahrtberechtigten Person eine Teilschuld zugesprochen werden kann.

Zum Beispiel, wenn sie auf ihrem Vorfahrtsrecht beharrt und so den Unfall provoziert. Daher sollte man niemals davon ausgehen, dass man aus dem Schneider ist, nur weil man sich an die Straßenverkehrsordnung hält. Das kann ziemlich verwirrend sein, oder?

2. Statischer Verkehr: Ruhe im Verkehrsgeschehen

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Im Parkhaus herrscht im Gegensatz zum regulären Straßenverkehr ein Verkehr im Stand. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge größtenteils stillstehen und sich nur langsam bewegen, wenn sie überhaupt fahren. Diese Verkehrsregel basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie es vom Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt wurde.

Fahrerinnen und Fahrer sollten immer damit rechnen, dass gleichzeitig andere Fahrzeuge ausparken oder rückwärtsfahren könnten. Daher gilt im ruhenden Verkehr eine Höchstgeschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h), und es ist wichtig, stets bremsbereit zu sein.

3. Richtiges Verhalten bei Parkhausunfällen: Was tun?

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Parkhausunfälle treten leicht auf: Es kann vorkommen, dass man eine Wand streift, Türen verkratzt oder mit einem anderen Auto kollidiert. In solchen Fällen gelten die gleichen Regeln wie bei Verkehrsunfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn die geschädigte Person innerhalb einer Stunde nicht erscheint, ist es erforderlich, die Polizei zu informieren, um möglicherweise den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden.

Selbst kleinere Schäden können teure Konsequenzen haben. Bei Schäden ab einem Wert von 1.300 Euro riskiert man vorübergehend den Verlust der Fahrerlaubnis und Strafen. Normalerweise übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn man sie schnell kontaktiert. Bei Unfällen, bei denen beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Schäden an Säulen oder anderen Einrichtungen im Parkhaus sollten dem Betreiber gemeldet werden.

4. Das Hausrecht des Betreibers oder der Betreiberin gilt im Parkhaus

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Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann der private Eigentümer oder die Eigentümerin eines Parkhauses eigene spezifische Regeln aufstellen, die befolgt werden müssen. Dies ermöglicht es ihnen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise durch das Abschleppen unbefugter Nutzerinnen und Nutzer oder die Ausweisung von Frauenparkplätzen.

Um sich mit den individuellen Verkehrsregeln vertraut zu machen, sollte man im Parkhaus nach entsprechenden Schildern und Verkehrshinweisen Ausschau halten. Es ist daher ratsam, vor der Nutzung von Parkhäusern und speziellen Parkplätzen die individuellen Regeln zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

5. Wenn Männer Frauenparkplätze nutzen

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Die Situation ist vielen bekannt: Man ist spät dran und sucht verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich sieht man einen verfügbaren Frauenparkplatz in unmittelbarer Nähe des Ausgangs. Aber wie sieht die rechtliche Lage hier eigentlich aus? Tatsächlich sind Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verankert, weshalb das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht untersagt ist.

Die Polizei kontrolliert dies entsprechend nicht. Dennoch ist Vorsicht geboten: Männer, die dennoch auf diesen Parkplätzen parken, können gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen und möglicherweise mit einem Hausverbot belegt werden.

6. Das Parkticket stellt einen Vertrag dar

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Wenn man ein öffentliches Parkhaus nutzt, zieht man in der Regel ein Parkticket, um die Parkdauer zu dokumentieren. Die Gebühren variieren je nach Parkhaus, was bedeutet, dass man oft bereits nach kurzer Zeit für das Parken bezahlen muss. Doch was passiert, wenn man sein Parkticket verliert?

In vielen Fällen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ohne gültiges Parkticket eine Ausgleichszahlung leisten, die in der Regel nahe am Tageshöchstsatz des Parkhauses liegt. Dies liegt daran, dass das Parkticket als eine Art „Vertrag“ betrachtet wird, den man mit dem Eigentümer der Parkflächen abgeschlossen hat. Daher ist es ratsam, das Parkticket nicht zu verlieren!