Verkehrsregeln im Parkhaus: Was gilt es zu beachten?

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Verkehrsregeln im Parkhaus sind von großer Bedeutung, auch wenn sie oft nicht allgemein bekannt sind. Ob wir zu einer Shopping-Mall, einem Fitnessstudio oder einem Supermarkt unterwegs sind, wir schätzen die Annehmlichkeit gut erreichbarer Parkplätze in Parkhäusern, die oft weniger stressig sind als die mühsame Suche nach einem Straßenparkplatz.

Doch welche Regeln müssen wir in Parkhäusern beachten? In den folgenden Abschnitten werden sechs Verkehrsregeln vorgestellt, die vielleicht nicht allgemein bekannt sind, aber dennoch beachtet werden sollten.

1. Die StVO gilt auch im Parkhaus

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Diese Verkehrsregel sollte eigentlich jedem bewusst sein. Dennoch gibt es immer wieder Fahrerinnen und Fahrer, die im Parkhaus nach ihren eigenen Regeln agieren. Leider führt dies nicht selten zu völlig unnötigen Unfällen. Es ist wichtig zu beachten, dass in solchen Fällen auch der Person, die eigentlich Vorfahrt hätte, eine gewisse Mitschuld zugeschrieben werden kann.

Zum Beispiel, wenn die betreffende Person auf ihr Vorfahrtsrecht besteht und so den Unfall mit provoziert. Daher sollte man niemals davon ausgehen, dass man immun gegen Konflikte ist, nur weil man sich an die StVO hält. Die Situation kann durchaus verwirrend sein, oder?

2. Verhalten bei Unfällen im Parkhaus: Was ist zu tun?

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Im Parkhaus können Unfälle schnell passieren, sei es das Berühren einer Wand, das Verkratzen von Türen oder das Anfahren eines anderen Autos. In solchen Situationen gelten die gleichen Regeln wie bei Autounfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn der oder die Geschädigte innerhalb einer Stunde nicht auftaucht, ist es wichtig, die Polizei zu informieren, um Fahrerflucht zu vermeiden. Selbst kleine Schäden können erhebliche Kosten verursachen.

Ab einem Schadenwert von 1.300 Euro kann dies sogar vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis und Strafen nach sich ziehen. In der Regel übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn sie schnell kontaktiert wird. Bei Unfällen, bei denen beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Auch Schäden an Säulen oder anderen Einrichtungen im Parkhaus sollten dem Betreiber gemeldet werden.

3. Wenn Männer Frauenparkplätze nutzen

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Die Situation ist bekannt: Man ist spät dran und sucht verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich sieht man einen verfügbaren Frauenparkplatz in unmittelbarer Nähe des Ausgangs. Aber wie ist die rechtliche Lage eigentlich? Tatsächlich sind Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen, daher ist das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht verboten.

Die Polizei kontrolliert dies in der Regel nicht. Allerdings sollte man aufpassen: Wenn ein Mann trotzdem auf einem solchen Parkplatz parkt, könnte er gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen und möglicherweise mit einem Hausverbot belegt werden.

4. Es herrscht ruhender Verkehr

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Im Parkhaus unterscheidet sich der Verkehr vom normalen Straßenverkehr, da hier ein ruhender Verkehr herrscht. Das bedeutet, dass die meisten Autos die meiste Zeit nicht in Bewegung sind und wenn sie sich bewegen, geschieht dies in der Regel langsam. Diese Verkehrsregel basiert auf dem Prinzip der Rücksichtnahme, das vom Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt wurde.

Auf Parkplätzen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer immer damit rechnen, dass andere Fahrzeuge gleichzeitig ausparken oder rückwärtsfahren möchten. Aus diesem Grund ist es im ruhenden Verkehr nur gestattet, sich mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen, was nicht mehr als 10 km/h entspricht, und man sollte ständig bereit sein, zu bremsen.

5. Hausrecht des Betreibers im Parkhaus: Was du wissen solltest

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Jenseits der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben die Eigentümer von Parkhäusern die Befugnis, eigene individuelle Regeln aufzustellen, die befolgt werden müssen. Dies ermöglicht es den Eigentümern, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise indem sie „unbefugte“ Nutzer abschleppen oder Frauenparkplätze kennzeichnen.

Um sich mit diesen individuellen Verkehrsregeln vertraut zu machen, ist es ratsam, im Parkhaus nach entsprechenden Schildern und Verkehrshinweisen Ausschau zu halten. Daher ist es empfehlenswert, vor der Nutzung von Parkhäusern und speziellen Parkplätzen die individuellen Regeln zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

6. Das Parkticket gilt als Vertrag

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Wenn man in ein öffentliches Parkhaus einfährt, erhält man normalerweise ein Parkticket, auf dem die Dauer des Aufenthalts erfasst wird. Die Gebühren variieren je nach Parkhaus, und oft muss man bereits nach kurzer Zeit für das Parken bezahlen. Aber was passiert, wenn man das Parkticket verliert?

In vielen Fällen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ohne gültiges Parkticket einen Ausgleichsbetrag zahlen, der in der Regel nahe am Tageshöchstsatz des Parkhauses liegt. Schließlich handelt es sich immer noch um einen „Vertrag“, den man mit dem Eigentümer der Parkflächen abgeschlossen hat. Daher ist es ratsam, das Parkticket nicht zu verlieren, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.