2. Statischer Verkehr: Ruhe im Verkehrsgeschehen
Im Parkhaus herrscht im Gegensatz zum regulären Straßenverkehr ein Verkehr im Stand. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge größtenteils stillstehen und sich nur langsam bewegen, wenn sie überhaupt fahren. Diese Verkehrsregel basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie es vom Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt wurde.
Fahrerinnen und Fahrer sollten immer damit rechnen, dass gleichzeitig andere Fahrzeuge ausparken oder rückwärtsfahren könnten. Daher gilt im ruhenden Verkehr eine Höchstgeschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h), und es ist wichtig, stets bremsbereit zu sein.