3. Richtiges Verhalten bei Parkhausunfällen: Was tun?
Parkhausunfälle treten leicht auf: Es kann vorkommen, dass man eine Wand streift, Türen verkratzt oder mit einem anderen Auto kollidiert. In solchen Fällen gelten die gleichen Regeln wie bei Verkehrsunfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn die geschädigte Person innerhalb einer Stunde nicht erscheint, ist es erforderlich, die Polizei zu informieren, um möglicherweise den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden.
Selbst kleinere Schäden können teure Konsequenzen haben. Bei Schäden ab einem Wert von 1.300 Euro riskiert man vorübergehend den Verlust der Fahrerlaubnis und Strafen. Normalerweise übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn man sie schnell kontaktiert. Bei Unfällen, bei denen beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Schäden an Säulen oder anderen Einrichtungen im Parkhaus sollten dem Betreiber gemeldet werden.