4. Das Hausrecht des Betreibers oder der Betreiberin gilt im Parkhaus
Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann der private Eigentümer oder die Eigentümerin eines Parkhauses eigene spezifische Regeln aufstellen, die befolgt werden müssen. Dies ermöglicht es ihnen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise durch das Abschleppen unbefugter Nutzerinnen und Nutzer oder die Ausweisung von Frauenparkplätzen.
Um sich mit den individuellen Verkehrsregeln vertraut zu machen, sollte man im Parkhaus nach entsprechenden Schildern und Verkehrshinweisen Ausschau halten. Es ist daher ratsam, vor der Nutzung von Parkhäusern und speziellen Parkplätzen die individuellen Regeln zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.