1. Die StVO gilt auch im Parkhaus
Diese Verkehrsregel sollte eigentlich jedem bewusst sein. Dennoch gibt es immer wieder Fahrerinnen und Fahrer, die im Parkhaus nach ihren eigenen Regeln agieren. Leider führt dies nicht selten zu völlig unnötigen Unfällen. Es ist wichtig zu beachten, dass in solchen Fällen auch der Person, die eigentlich Vorfahrt hätte, eine gewisse Mitschuld zugeschrieben werden kann.
Zum Beispiel, wenn die betreffende Person auf ihr Vorfahrtsrecht besteht und so den Unfall mit provoziert. Daher sollte man niemals davon ausgehen, dass man immun gegen Konflikte ist, nur weil man sich an die StVO hält. Die Situation kann durchaus verwirrend sein, oder?