2. Verhalten bei Unfällen im Parkhaus: Was ist zu tun?
Im Parkhaus können Unfälle schnell passieren, sei es das Berühren einer Wand, das Verkratzen von Türen oder das Anfahren eines anderen Autos. In solchen Situationen gelten die gleichen Regeln wie bei Autounfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn der oder die Geschädigte innerhalb einer Stunde nicht auftaucht, ist es wichtig, die Polizei zu informieren, um Fahrerflucht zu vermeiden. Selbst kleine Schäden können erhebliche Kosten verursachen.
Ab einem Schadenwert von 1.300 Euro kann dies sogar vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis und Strafen nach sich ziehen. In der Regel übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn sie schnell kontaktiert wird. Bei Unfällen, bei denen beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Auch Schäden an Säulen oder anderen Einrichtungen im Parkhaus sollten dem Betreiber gemeldet werden.