3. Wenn Männer Frauenparkplätze nutzen
Die Situation ist bekannt: Man ist spät dran und sucht verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich sieht man einen verfügbaren Frauenparkplatz in unmittelbarer Nähe des Ausgangs. Aber wie ist die rechtliche Lage eigentlich? Tatsächlich sind Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen, daher ist das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht verboten.
Die Polizei kontrolliert dies in der Regel nicht. Allerdings sollte man aufpassen: Wenn ein Mann trotzdem auf einem solchen Parkplatz parkt, könnte er gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen und möglicherweise mit einem Hausverbot belegt werden.