Die Uhr tickt: Der Kartenführerschein, den viele seit Jahren im Portemonnaie tragen, läuft in eine entscheidende Phase – wer die Fristen verschläft, riskiert nicht nur Ärger, sondern verpasst auch spannende Neuerungen, die bald ganz Europa verändern werden.
Jetzt wird’s ernst – die Frist 19. Januar 2026 naht

Für alle, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, schlägt am 19. Januar 2026 die Stunde der Wahrheit. Ab diesem Stichtag verliert das alte Dokument seine Gültigkeit; wer dann noch mit der alten Plastikkarte fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt im Kontrollfall mindestens zehn Euro.
Trotz des scheinbar kleinen Bußgelds raten Experten dringend zum rechtzeitigen Umtausch, weil nur so garantiert ist, dass alle Fahrerlaubnisklassen korrekt übernommen werden. Doch welche Jahrgänge und Ausstellungsjahre sind als Nächstes dran? – lassen Sie uns das im nächsten Abschnitt genauer beleuchten.
Wer muss wann? – der gestaffelte Fahrplan bis 2033

Die Umtauschwelle rollt in acht Schritten durchs Land: 19. 01. 2027 für Ausstellungsjahre 2002–2004, 19. 01. 2028 für 2005–2007, jährlich weiter bis 2033, wenn schlussendlich die Karten von 2012–18. 01. 2013 an der Reihe sind. Frühere Papierführerscheine mussten bereits bis 19. 01. 2025 getauscht werden; vor 1953 Geborene haben als einzige noch bis 2033 Schonfrist.
Wer seinen Termin verpennt, muss das neue Dokument trotzdem beschaffen – und verschenkt womöglich Sonderrechte der alten Klasse 3. Doch was passiert, wenn Sie wirklich zu spät dran sind? Die Antwort folgt sogleich.
Verspätet? – so teuer kann’s werden

Fahren mit abgelaufenem Führerschein kostet zunächst nur ein Verwarngeld. Doch wer beim Umtausch bestimmte Klassen (etwa CE 79 für schwere Gespanne) nicht rechtzeitig nachweist, verliert sie dauerhaft – dann drohen teure Nachprüfungen. Bei Lkw- oder Busführerscheinen kann sogar ein Straftatbestand vorliegen.
Besonders bitter: Manche Versicherer verweigern im Schadenfall Leistungen, wenn Dokumente nicht ordnungsgemäß vorlagen. Wie beugen Sie diesem Szenario stressfrei vor? Unser nächster Abschnitt liefert den praktischen Fahrplan.
Stressfrei tauschen – so klappt’s ohne Ärger

Personalausweis, biometrisches Passfoto und (falls nötig) eine Karteikartenabschrift reichen den meisten Führerscheinstellen aus; die Gebühren liegen um 25 Euro. Wer Klasse CE 79 behalten will und bereits 50 ist, benötigt zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung. Danach gilt der neue Führerschein 15 Jahre, die Fahrerlaubnis bleibt lebenslang erhalten.
Viele Landratsämter bieten inzwischen Online-Termine und Tracking per App – ein Service, der das lästige Warten minimiert. Doch bald könnte das Prozedere noch viel digitaler werden … werfen wir einen Blick auf die EU-Revolution.
EU-Reform 2025 – der Führerschein kommt aufs Smartphone

Rat und Parlament haben sich im März 2025 geeinigt: Bis Ende 2030 wird ein europaweit anerkannter digitaler Führerschein in der EU-Wallet Realität. Die Plastikkarte bleibt optional, doch die Smartphone-Version wird in sämtlichen Mitgliedstaaten gültig sein. Gleichzeitig vereinheitlichen sich die Probezeit (zwei Jahre) und die Regeln für begleitetes Fahren ab 17, während die 15-Jahres-Gültigkeit für Pkw- und Motorradklassen bleibt.
Grenzüberschreitende Fahrverbote werden künftig automatisch vollstreckt, was Verkehrssünder nicht mehr in Nachbarländern „flüchten“ lässt. Und als Sahnehäubchen wartet eine Gewichts-Überraschung für Reisemobilfans … mehr dazu gleich.
Mehr Freiheit für Camper – und ein verborgenes Privileg

Mit der Reform soll die Klasse B bis 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht reichen – nach einem kurzen Training dürfen Sie also schwerere Wohnmobile fahren, ohne auf die Lkw-Klasse umzusteigen. Für Elektro-Mobile, deren Akkus das Gewicht hochtreiben, ist das ein echter Game-Changer.
Damit schließt sich der Kreis: Wer seine Fristen jetzt einhält, sichert nicht nur den legalen Status, sondern öffnet auch die Tür zu digitalen Dokumenten und neuen Mobilitäts-Freiheiten – ein kleiner Behördengang heute, ein großes Plus an Komfort morgen.