Opel verklagt wegen Reichweite beim Corsa-e – Dr. Stoll & Sauer klagt am Landgericht Amberg

Ein brisanter Rechtsstreit stellt die Glaubwürdigkeit von Reichweitenangaben bei Elektroautos auf die Probe – und bringt Opel mächtig unter Druck.

Die Klage, die Opel erschüttert

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Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 28. August 2025 beim Landgericht Amberg Klage gegen die Adam Opel GmbH und einen regionalen Vertragshändler eingereicht. Kernvorwurf: Der Opel Corsa-e erfülle die in Prospekten versprochene Reichweite nicht annähernd, wodurch Käufer getäuscht worden seien.

Die Kanzlei fordert die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, Verzinsung des Kaufpreises und die Feststellung weitergehender Schadensersatzpflichten. Ein Verfahren von Signalwirkung – doch was steckt technisch dahinter? Weiter geht’s mit …

Das Elektroauto im Fokus: Was verspricht der Corsa-e?

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Opel wirbt für den Corsa-e mit einer kombinierten WLTP-Reichweite von 336 Kilometern und bis zu 409 Kilometern innerorts. Auf dieser Basis treffen Kunden ihre Kaufentscheidung, planen Urlaubsfahrten und kalkulieren Ladepausen.

Die WLTP-Norm gilt als einheitlicher Prüfzyklus in Europa, soll aber den Alltagsbetrieb repräsentieren. Warum weichen die Werte offenbar so stark ab – und was erleben Fahrer tatsächlich? Schauen wir genauer hin …

Die bittere Realität auf der Straße

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Im täglichen Betrieb kommt der betroffene Kläger auf nur rund 120 Kilometer, also weniger als ein Drittel der WLTP-Angabe. Mehrere Werkstattaufenthalte und Software-Updates brachten keine Besserung; es häufen sich außerdem Fehlermeldungen zum Elektroantrieb.

Diese Abweichung von etwa 70 Prozent bewertet die Kanzlei als erheblichen Sachmangel: Das Fahrzeug sei im ländlichen Raum kaum alltagstauglich, von Urlaubsreisen ganz zu schweigen. Wie reagiert Opel – und welche juristische Offensive plant Dr. Stoll & Sauer? Das klären wir gleich …

Die juristische Strategie von Dr. Stoll & Sauer

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Die Kanzlei setzt auf ein doppeltes Vorgehen: Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Feststellung von Schaden­ersatz, um auch Nutzungsausfall und Wertminderung abzudecken. Ein Online-Check ermittelt kostenlos, ob weitere Corsa-e-Besitzer ähnliche Ansprüche haben.

Parallel treiben die Anwälte die Offenlegung von Prüfprotokollen und Batteriedaten voran, um den Nachweis der Minderleistung zu erhärten. Warum könnte dieses Verfahren die gesamte E-Mobilitätsbranche in Bewegung setzen? Das beleuchten wir gleich …

Warum der Fall Signalwirkung für die ganze Branche hat

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Wenn das Gericht der Klage stattgibt, müssten Hersteller künftig realitätsnähere WLTP-Angaben machen oder klare Disclaimer platzieren. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für andere Modelle und Marken entfalten – vom Kleinwagen bis zum Premium-SUV.

Zudem wackelt das Vertrauen in den noch jungen E-Markt: Reichweite bleibt das Kaufkriterium Nummer 1. Ein Erfolg der Klägerseite würde wohl weitere Sammelklagen anstoßen. Welche Meilensteine stehen jetzt im Prozesskalender? Ein Blick nach vorn …

Wie es jetzt weitergeht am Landgericht Amberg

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Die erste mündliche Verhandlung ist für 14. Januar 2026 angesetzt. Dann entscheidet sich, ob ein gerichtliches Gutachten zur tatsächlichen Reichweite in Auftrag gegeben wird – ein entscheidender Schritt für die Beweisführung.

Experten erwarten entweder einen Vergleich mit Rücknahme des Fahrzeugs oder ein Grundsatzurteil mit weitreichenden Folgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald neue Details aus dem Gerichtssaal dringen – der Ausgang dieses Falls könnte den Markt für E-Autos nachhaltig verändern.

Interessant: Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?

Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.