Millionen Autofahrer*innen laufen 2025 in eine Fristfalle – wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Verlust wichtiger Fahrerlaubnisklassen.
Die Uhr tickt für Jahrgänge ab 1971

Wer noch einen grauen oder rosa Papier-Führerschein besitzt und 1971 oder später geboren wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2025 auf die fälschungssichere EU-Scheckkarte umsteigen. Nach Ablauf der Frist droht zwar „nur“ ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, doch bei Polizeikontrollen im Ausland wird das alte Dokument oft gar nicht mehr akzeptiert.
Rund 15 Millionen Papierführerscheine sind davon betroffen – ein riesiger Ansturm auf die Fahrerlaubnisstellen wird erwartet. Termine werden bereits jetzt knapp, weshalb die Behörden dringend zur frühzeitigen Antragstellung raten.
(Kommende Folie: Was Besitzer älterer Scheckkarten erwartet)
2026 schlägt die zweite Welle zu

Auch wer schon die Plastikkarte in der Brieftasche hat, kann sich nicht zurücklehnen: Wurde sie zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, gilt eine neue Deadline – 19. Januar 2026. Danach wird das Dokument ungültig, die Fahrerlaubnis selbst bleibt zwar bestehen, doch das Fahren ohne gültige Karte kann teure Konsequenzen haben.
Für alle Karten der Baujahre 2002 – 2004, 2005 – 2007 etc. rutschen die Fristen jährlich bis 2033 nach – ein Staffellauf, der Milliardenkostet und Millionen Termine bedeutet.
(Als Nächstes: Warum die 50-Jahre-Marke zur echten Falle wird)
Das 50-Jahre-Problem rund um CE 79

Wer den alten Klasse-3-Lappen besitzt, durfte früher Züge bis 18,75 Tonnen bewegen. Diese Berechtigung steckt heute in der Schlüsselziffer CE 79 – und sie erlischt automatisch am 50. Geburtstag, wenn man sie nicht verlängert.
Betroffene merken das oft erst, wenn der Caravan-Urlaub oder der Pferdetransport ansteht: Ohne CE 79 dürfen nur noch Gespanne bis 12 Tonnen gefahren werden. Wer darüberliegt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat.
(Weiter geht’s: Das unscheinbare Häkchen, das alles entscheidet)
Nur ein Kreuzchen – und plötzlich Lkw-Verbot

Beim Umtauschformular gibt es ein kleines Kästchen für die Eintragung CE 79. Wird es vergessen, verschwindet die schwerere Lkw-Berechtigung dauerhaft. Nachträglich lässt sie sich nur mit aufwändigem Prüfverfahren zurückholen – inklusive ärztlichem Attest, Sehtest und teurer Nachschulung.
Gerade über 50-Jährige müssen zusätzlich alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung nachreichen, sonst erlischt CE 79 erneut. Wer das rechtzeitig abhakt, behält hingegen alle Rechte nahezu prüfungsfrei.
(Gleich erfahren Sie, wie der neue EU-Lappen aussieht und welche Laufzeit er hat)
Warum er nur 15 Jahre gilt

Die EU-Scheckkarte kommt mit Mikro-Druck, Laser-Bild und QR-Code. Datenschutzfreundlicher ist sie dennoch: Persönliche Einträge wie Adresse sind verschwunden, stattdessen wird alles zentral im Fahrerlaubnisregister gespeichert.
Die Karte läuft erstmals nach 15 Jahren ab – dann braucht es lediglich ein neues Foto und eine Gebühr von rund 25 Euro. Prüfungen oder Gesundheitschecks sind nicht vorgesehen, Ausnahme bleibt die Lkw-Klasse.
(Nächste und letzte Folie: Was tun, wenn die Frist verpasst wurde – und wie man jetzt stressfrei umtauscht)
Frist verpasst? So retten Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne Drama

Wird man nach Ablauf der Umtauschfrist erwischt, kostet es meist nur zehn Euro – die Fahrerlaubnis bleibt. Doch Probleme drohen im Ausland: Mietwagenfirmen und Behörden akzeptieren alte Dokumente kaum noch. Wer ganz sichergehen will, beantragt sofort Ersatz; das geht vielerorts mittlerweile online mit Video-Ident.
Checkliste: Personalausweis, biometrisches Foto, alter Führerschein; Kreuz bei CE 79 setzen, wer schwere Gespanne fahren will; Termin bei der Behörde buchen – oder mobilen Bürgeramt-Bus nutzen, den viele Kreise 2025 auf Tour schicken. So sichern Sie sich alle Rechte, bevor es wirklich teuer und aufwändig wird.
(Lassen Sie Ihre Leser*innen wissen, dass sie jetzt handeln sollten – die Frist läuft!)