
Der Sommer naht – und mit ihm die Saison für alle, die Freiheit auf vier Rädern lieben. Camping mit dem eigenen Van oder Wohnmobil steht für Flexibilität, Naturerlebnis und Abenteuer. Doch auch die größte Freiheit endet dort, wo Sicherheit und Ordnung gefragt sind. Pünktlich zur Hochsaison greift eine neue gesetzliche Regelung, die viele Reisende betreffen könnte – auch wenn sie davon vielleicht noch gar nichts wissen.
Wer unterwegs ist, um abzuschalten, sollte sich trotzdem nicht nachlässig zeigen. Denn wer sich nicht rechtzeitig informiert, kann im schlimmsten Fall nicht nur Bußgelder kassieren, sondern auch vom Campingplatz verwiesen werden. Was wirklich zählt: rechtzeitig wissen, was sich ändert – und vorbereitet losfahren.
1. Camping mit Auflagen – was sich jetzt ändert

Camping boomt – doch mit der wachsenden Zahl an Camper:innen steigen auch die Anforderungen. Ab Juni tritt eine neue Regelung in Kraft, die das Reisen mit Wohnmobil oder ausgebautem Van betrifft. Dabei geht es nicht um Geschwindigkeit, Verkehrsregeln oder Lärm – sondern um etwas viel Wichtigeres: Sicherheit im Fahrzeug.
Wer glaubt, dass ein Roadtrip nur Abenteuer und Freiheit bedeutet, wird überrascht sein. Denn nun ist eine technische Pflicht hinzugekommen, die vorher keine große Rolle spielte. Sie betrifft viele – und kann teuer werden, wenn man sie ignoriert. Die neue Vorschrift zeigt: Auch ein „freier“ Urlaub braucht manchmal klare Regeln, damit er nicht plötzlich ungemütlich endet.
2. Pflichtprüfung für Flüssiggasanlagen

Ab dem 19. Juni müssen alle Camper:innen mit fest verbauten Flüssiggasanlagen eine Gasprüfung nachweisen – unabhängig von TÜV oder Hauptuntersuchung. Diese neue gesetzliche Vorgabe gilt bundesweit und ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Wer ein neues Fahrzeug besitzt, muss diese Prüfung bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchführen lassen.
Das betrifft also nicht nur alte Camper, sondern auch neu gekaufte oder umgebaute Fahrzeuge. Die Regelung soll mehr Sicherheit im Innenraum gewährleisten, denn undichte Stellen oder technische Mängel können lebensgefährlich sein. Die Prüfung darf nur von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden – Eigenkontrollen oder Bastellösungen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
3. Wer betroffen ist – und wer nicht

Nicht alle Camper:innen müssen sich Sorgen machen. Die Pflicht zur Gasprüfung gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit fest verbauten Gasanlagen. Wer nur einen mobilen Gaskocher, Gasgrill oder Kartuschenbrenner verwendet, ist von der neuen Regelung ausgenommen. Entscheidend ist also der Einbauzustand – nicht das Gerät selbst. Dennoch sollten auch Nutzer:innen von mobilen Geräten regelmäßig auf sicheren Umgang achten.
Der neue Paragraph betrifft vor allem alle, die Kochen, Kühlen oder Heizen mit Gas im Camper realisieren – und das fest installiert. Der Unterschied ist wichtig, denn ein falsches Verständnis kann schnell zu unnötigen Bußgeldern führen – oder zur unerwarteten Abweisung am Platz.
4. Was die Gasprüfung beinhaltet

Die Prüfung durch Fachleute umfasst mehrere Punkte: Es wird kontrolliert, ob alle verbauten Geräte wie Gaskocher, Heizungen oder Gaskühlschränke einwandfrei funktionieren und ob Dichtungen, Leitungen und Anschlüsse den Sicherheitsvorgaben entsprechen. Auch Druckregler und Abluftsysteme werden inspiziert.
Der Check dauert in der Regel weniger als eine Stunde, je nach Komplexität der Anlage. Laut ADAC liegen die Kosten zwischen 40 und 80 Euro. Wichtig: Ohne offiziellen Nachweis – also Prüfprotokoll – gilt die Prüfung nicht als bestanden. Es lohnt sich also, den Termin rechtzeitig zu planen und die notwendigen Dokumente immer mitzuführen, gerade bei längeren Reisen.
5. Mögliche Bußgelder bei Verstoß

Wird die neue Regelung missachtet, drohen konkrete Bußgelder. Bei einer Kontrolle ohne gültigen Prüfungsnachweis ist die Dauer der Fristüberschreitung entscheidend. Bis zu zwei Monate nach Ablauf bleibt es folgenlos, danach wird es teuer: 15 Euro bei bis zu vier Monaten, 25 Euro bis acht Monate und 60 Euro bei allem darüber.
Wichtig: Diese Bußgelder gelten pro Ordnungswidrigkeit, nicht pro Fahrzeug. Wer also mehrmals auffällt, riskiert wiederholte Strafzahlungen. Neben dem finanziellen Schaden bleibt der Stressfaktor – denn gerade im Urlaub möchte niemand wegen einer vergessenen Prüfung mit den Behörden diskutieren müssen.
6. Platzverweis durch Campingplatzbetreiber

Neben Bußgeldern können auch Campingplatzbetreiber ihr Hausrecht nutzen, um Camper:innen ohne gültige Gasprüfung des Platzes zu verweisen. Diese Möglichkeit besteht ab Ende Juni – und wird laut Branchenstimmen bereits in vielen Regionen vorbereitet. Gerade bei vollen Plätzen in der Hauptsaison ist die Toleranz gering.
Wer keinen gültigen Nachweis vorlegen kann, verliert womöglich seinen Stellplatz – auch kurzfristig. Der Verlust eines gebuchten Urlaubsplatzes ist für viele ein teurer Albtraum. Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei der Buchung oder Anmeldung zu klären, ob die Gasprüfung gefordert wird – und ob der Nachweis direkt vorgezeigt werden muss.
7. Sicherheit geht vor – mit gutem Grund

Hinter der neuen Regelung steckt ein klares Ziel: Schutz vor Gefahren durch Gaslecks oder technische Defekte. Denn ein undichter Anschluss oder eine defekte Leitung kann schnell zur ernsten Bedrohung werden – nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch für andere Camper:innen auf engem Raum. Die Prüfung soll Unfälle verhindern, bevor sie passieren.
In der Vergangenheit gab es immer wieder schwere Zwischenfälle durch Gasexplosionen oder schleichende Vergiftungen. Wer regelmäßig prüfen lässt, schützt also nicht nur sich selbst, sondern auch seine Urlaubsnachbarn. Die neue Pflicht ist daher kein Schikane, sondern eine sinnvolle Maßnahme für einen entspannten und sicheren Campingurlaub.