Die Besitzer eines Führerscheins wissen, dass auf diesem wichtigen Dokument verschiedene Nummern vermerkt sind. Diese scheinen auf den ersten Blick unscheinbar, können jedoch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie nicht beachtet werden. Die scheinbar harmlosen Nummern auf dem Führerschein haben eine tiefere Bedeutung und dienen nicht nur der Identifikation.
Werden sie nicht richtig berücksichtigt, kann dies zu Bußgeldern führen. Es lohnt sich daher, genauer hinzusehen und die vielfältigen Informationen, die in diesen Nummern enthalten sind, zu verstehen. Diese Details könnten nicht nur bei der Einhaltung der Verkehrsregeln, sondern auch im Falle einer Kontrolle von entscheidender Bedeutung sein.
1. Führerscheinnummern und Bußgelder
Gewiss hast du als stolzer Besitzer eines Führerscheins bereits einen genauen Blick darauf geworfen. Doch ging dieser Blick über das kritische Betrachten deines Fotos oder die Suche nach deinem Führerschein-„Jahrestag“ hinaus?
Wahrscheinlich nicht – und das ist völlig verständlich. Die meisten von uns haben sich nie tiefer damit beschäftigt. Besonders die Rückseite wird oft vernachlässigt. Hier verbirgt sich jedoch ein Detail, das du kennen solltest: eine Nummer, die, wenn nicht beachtet, mindestens ein Bußgeld zur Folge haben kann. Also, lass uns einen genaueren Blick darauf werfen und herausfinden, warum diese Nummer mehr Bedeutung hat, als du vielleicht denkst.
2. Die Führerscheinnummer: Wo sie zu finden ist
Die Position der Führerscheinnummer ist zunächst wichtig: Sie befindet sich in der Nähe des Bereichs „12.“ unten auf deinem Führerschein, der möglicherweise auch unten links erscheinen kann. Natürlich kann dieses Feld leer sein, wie im Beispiel oben.
Doch bei den meisten Menschen wird hier zumindest eine Nummer zu finden sein, da Punkt 12 Beschränkungen und Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis enthält. In diesem Kontext sind bestimmte Nummern von großer Bedeutung und geben klare Hinweise auf die jeweiligen Einschränkungen.
3. Korrektur des Sehvermögens und Augenschutz im Fokus
Der Eintrag „01.“ auf deinem Führerschein kennzeichnet eine Beeinträchtigung des Sehvermögens. Dahinter befindet sich eine zweite Nummer, die spezifiziert, welche Maßnahme du ergriffen hast, um diese Beeinträchtigung auszugleichen. Das Führen eines Fahrzeugs ist dir in diesem Fall nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Hier sind die Nummern im Überblick:
- 01.01: Brille
- 01.02: Kontaktlinse/n
- 01.03: Schutzbrille
- 01.05: Augenschutz
- 01.06: Brille oder Kontaktlinse/n
- 01.07: Spezifische optische Hilfe
Missachtest du dieses Detail und wirst trotz der im Führerschein vermerkten Einschränkung ohne deine Sehhilfe am Steuer erwischt, droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Im Fall eines Unfalls kann sogar § 229 des Strafgesetzbuches greifen, der in solchen Situationen fahrlässige Körperverletzung annimmt.
4. Hörhilfe/Kommunikationshilfe im Fokus
Neben dem Sehsinn spielt auch das Hörvermögen eine entscheidende Rolle im Straßenverkehr. Die Nummer „02“ auf deinem Führerschein gibt an, dass du eine Hörhilfe oder Kommunikationshilfe benötigst, wenn du ein Fahrzeug fährst. Es gibt keine weiteren Abstufungen in dieser Kategorie.
Ähnlich wie bei Sehhilfen wird das Missachten dieser Vorgabe mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet und kann im Falle eines Unfalls als fahrlässige Handlung betrachtet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Übrigens sollte laute Musik im Fahrzeug dein Hörvermögen nicht beeinträchtigen, sodass du Umgebungsgeräusche wahrnehmen kannst. Andernfalls könnte auch dies als fahrlässig angesehen werden.
5. Prothese/Orthese der Gliedmaßen: Besondere Beachtung erforderlich
Die Nummer „03.“ in manchen Führerscheinen bezieht sich auf Prothesen und Orthesen der Gliedmaßen. Dies bedeutet, dass neben möglichen Fahrzeuganpassungen auch technische Gutachten für Prothesen erforderlich sein könnten, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Hierbei zeigt die 03.01 auf Prothesen/Orthesen der Arme hin, während die 03.02 sich auf Prothesen/Orthesen der Beine bezieht. Die Missachtung dieser Vorgaben kann in vielen Fällen als Gefährdung des Straßenverkehrs angesehen werden, was gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs eine Straftat darstellt. In nicht umgebauten Fahrzeugen könnte dies die Fahrfähigkeiten erheblich beeinträchtigen und somit eine potenzielle Gefahr darstellen.
6. Beschränkung auf Fahrten bei Tag: Augenlicht im Fokus
Es gibt Autofahrerinnen und Autofahrer, die ausschließlich tagsüber unterwegs sein dürfen. Diese Einschränkung kann verschiedene Gründe haben, jedoch steht hierbei die Nachtblindheit oder -kurzsichtigkeit (Nachtmyopie) im Vordergrund.
Bei Menschen mit dieser Einschränkung ist das Sichtfeld in der Dunkelheit stark begrenzt, was Nachtfahrten für sie äußerst gefährlich macht, da sie auf Situationen nur schwer oder verzögert reagieren können. Genetische Faktoren und Krankheiten mit ähnlichen Symptomen können eine Rolle spielen, wodurch sogar Personen betroffen sein können, die bereits Sehhilfen tragen. Die Nummer „61“ wird im Führerschein für diese Einschränkung vergeben. Die Nichtbefolgung dieser Beschränkung wird oft als fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr betrachtet.
7. Beschränkung auf Automatikgetriebe
Die Zahl „78“ auf dem Führerschein könnte für junge Fahrerinnen und Fahrer stehen, die das Autofahren mit Automatikgetriebe erlernt haben. Dies bedeutet, dass sie ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen dürfen.
Wer trotzdem ein Auto mit Schaltgetriebe fährt, setzt sich in gewisser Weise dem Risiko aus, ohne gültigen Führerschein unterwegs zu sein, und wird entsprechend bestraft. Andererseits dürfen Personen, die das Fahren mit Schaltgetriebe gelernt haben, auch Automatikfahrzeuge führen. Aufgrund ständiger Modernisierungen werden Fahrzeuge mit Automatikgetriebe immer beliebter, einschließlich Elektroautos, die oft darauf setzen.
8. Auflagen bis zum 18. Lebensjahr: Begleitetes Fahren im Fokus
Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die ihre Fahrerlaubnis vor ihrem 18. Geburtstag erwerben, finden auf ihrem Führerschein den Code „184“. Dies bedeutet, dass sie beim Autofahren von einer namentlich benannten Person begleitet werden müssen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die Promillegrenze nicht überschreitet und nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht.
Andernfalls würde die begleitende Person faktisch ohne Führerschein agieren, was nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Sobald diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber jedoch nachweislich das 18. Lebensjahr erreichen, entfällt diese Auflage selbstverständlich.